Kreditgarantiegemeinschaften

Kreditgarantiegemeinschaften
Kreditgarantiegemeinschaften,
 
Abkürzung KGG, ursprünglich branchenbezogene Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zur Förderung kleiner beziehungsweise mittlerer Betriebe und Existenzgründer in den Bereichen Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe, Industrie, Gartenbau, Landwirtschaft und Fischerei. Später wurden die Kreditgarantiegemeinschaften der einzelnen Wirtschaftszweige regional zu Bürgschaftsbanken der einzelnen Bundesländer zusammengefasst. Diese sind im Verband der Bürgschaftsbanken e. V. (Sitz: Kiel) zusammengeschlossen. Aufgabe der Kreditgarantiegemeinschaften ist die Übernahme von Bürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art. Diese sollen die meist unzureichenden Sicherheiten der mittelständischen Wirtschaft und der freien Berufe ersetzen beziehungsweise ergänzen. Gewährt werden neben Ausfallbürgschaften auch Anzahlungs-, Gewährleistungs- und Bau-Avale. Darüber hinaus werden durch Übernahme von Bestandsgarantien Kapitalbeteiligungen ermöglicht. Bund und Länder übernehmen gegenüber den Kreditgarantiegemeinschaften globale Rückbürgschaften und decken damit einen Teil des Risikos ab. Seit ihrer Gründung Anfang der 1950er-Jahre haben sich die Kreditgarantiegemeinschaften zu einem bedeutenden Faktor der Gewerbeförderung entwickelt.

Universal-Lexikon. 2012.

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