Kreditgarantiegemeinschaften
- Kreditgarantiegemeinschaften
Kreditgarantiegemeinschaften,
Abkürzung
KGG, ursprünglich branchenbezogene Selbsthilfeeinrichtungen der
Wirtschaft zur
Förderung kleiner beziehungsweise mittlerer Betriebe und Existenzgründer in den Bereichen
Handwerk,
Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe,
Industrie,
Gartenbau,
Landwirtschaft und
Fischerei. Später wurden die Kreditgarantiegemeinschaften der einzelnen Wirtschaftszweige
regional zu
Bürgschaftsbanken der einzelnen
Bundesländer zusammengefasst. Diese sind im
Verband der Bürgschaftsbanken e. V. (Sitz:
Kiel) zusammengeschlossen.
Aufgabe der Kreditgarantiegemeinschaften ist die Übernahme von Bürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art. Diese sollen die meist unzureichenden Sicherheiten der mittelständischen Wirtschaft und der freien Berufe ersetzen beziehungsweise ergänzen. Gewährt werden neben Ausfallbürgschaften auch Anzahlungs-, Gewährleistungs- und Bau-Avale. Darüber hinaus werden durch Übernahme von Bestandsgarantien Kapitalbeteiligungen ermöglicht. Bund und
Länder übernehmen gegenüber den Kreditgarantiegemeinschaften globale Rückbürgschaften und decken damit einen Teil des Risikos ab. Seit ihrer
Gründung Anfang der 1950er-Jahre haben sich die Kreditgarantiegemeinschaften zu einem bedeutenden Faktor der
Gewerbeförderung entwickelt.
Universal-Lexikon.
2012.
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